Nachtflugverbot existiert nur auf dem Papier

Im Sommer werden die Anwohner fast jede Nacht aus dem Schlaf gerissen

 

Mit dem Urteil des Hess. Verwaltungsgerichtshofs in Kassel am 21.8.2009 zum Flughafenausbau wurde dem Frankfurter Flughafen auferlegt, die Nachtruhe zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr einzuhalten. Das Nachtflugverbot trat in Frankfurt am 21.10.2011 inkraft und wurde letztlich vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 4.4.2012 final bestätigt.

Wer geglaubt hatte, mit der Anordnung des Nachtflugverbots von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr als Flughafenanwohner nunmehr eine zwar kurze, aber doch ruhige Nacht zu haben, sieht sich leider bitter enttäuscht.

In den letzten Monaten erreichen uns wieder besonders viele Klagen über nächtlichen Fluglärm aus der Bevölkerung, berichten die GRÜNEN.

Sechs Jahre nach seiner Einführung ist festzustellen, daß das heute bestehende Nachtflugverbot die Gesundheit und den nächtlichen Schlaf nur unzureichend schützt.

"Zu viele Ausnahmegenehmigungen, zu viele Verspätungen, zu viele 'besondere Wettersituationen' und zu viele sogenannte 'Kapazitätsengpässe' führen dazu, daß das Nachtflugverbot besonders in den Sommermonaten löchrig wie ein 'Schweizer Käse' ist. So stelle es keinen verläßlichen Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Fluglärms dar", erklären die GRÜNEN.

"Von Anfang Mai bis zum heutigen Tag ist das Nachtflugverbot nur an 14,5% der Nächte vollständig eingehalten worden. Im Mai gab es lediglich 6 ruhige Nächte, im Juni waren es sogar nur 3 Nächte ohne Fluglärm", teilt Andrea Winkler, die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Stadtparlament Mörfelden-Walldorf, mit. "Dabei machen sich im Sommer besonders Charterflüge negativ bemerkbar, auch trage die neue Geschäftspolitik der Fraport zur Ansiedlung von Billig-Airlines sowie Frachtflüge zum nächtlichen Fluglärm bei."

Beunruhigend ist zudem die hohe Frequenz von Flugbewegungen auf allen Startbahnen im Zweiminutentakt zwischen 22:30 und 23:00 Uhr. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes verfügten in den Randstunden ein An- bzw. Abschwellen der Flugbewegungen und setzten für diese beiden Nacht-Stunden eine geringere Anzahl an Flugbewegungen als am Tag fest.

Davon ist beim derzeitigen Flugbetrieb nichts zu merken, im Gegenteil: die Rushhour wurde in die Nacht verlegt und die Kapazität ausgereizt. Nicht nur, daß es kein Abschwellen gibt, sondern durch die Ballung von Flügen in diesem sensiblen Nachtzeitraum, kommt es bei geringsten Störungen im Betriebsablauf sofort zu Überschreitungen der 23.00 Uhr-Grenze. Dies wird von FRAPORT und den Genehmigungsbehörden, der Bundesflugplankoordination und den Airlines billigend in Kauf genommen und widerspricht eindeutig dem Tenor des BVG-Urteils zu Lasten der Bürgerinnen. "Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf", meint Benjamin Friedrich vom Vorstand der GRÜNEN in Mörfelden-Walldorf.

Forderungen an die Landespolitik

Die NORAH-Studie, aber auch der aktuelle Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamt kommen zu dem Ergebnis, daß es zu laut ist und daß die Bevölkerung vor nächtlichem Lärm stärker geschützt werden muß.

Die vorgesehene Ziele des des neuen Hessischen Landesentwicklungsplans (LEP) zum Nachtschutz seien grundsätzlich zu begrüßen, reichten jedoch nicht aus, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Auswirkungen des Fluglärms zu schützen. Daher sollten die landesplanerischen Festlegungen zur Begrenzung des Fluglärms im LEP so abgefasst sein, daß das aktuelle Niveau nicht weiter anwachsen dürfe und ein Reduktionsziel von 0,4 dB(A) jährlich festgeschrieben werde.

Insbesondere unterstützen die GRÜNEN in Mörfelden-Walldorf die Forderung der Bürgerinitiativen nach einem vollständigen Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr

 

 

Benjamin Friedrich                                                          Andrea Winkler

Ortsverband B'90/DIE GRÜNEN                                         Fraktionsvorsitzende

 

24.7.2017

Website "B90/Die Grünen - Mörfelden-Walldorf" PDF generiert aus - Nachtflugverbot existiert nur auf dem Papier 24.07.2017, Stand: 17.8.2017