Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig:


1.
Die Stadtverordnetenversammlung von Mörfelden-Walldorf fordert die Fraktionen im Hessischen Landtag auf, das Kommunalabgabegesetz KAG in den § 11 "Beiträge" und § 11a "Wiederkehrende Straßenbeiträge" sowie die nachfolgende Anwendung des Gesetzes derart zu verändern, dass die Kommunen nicht mehr gezwungen sind, Straßenbeiträge zu erheben.
Zusätzlich möge der § 93 Abs. 2 HGO um einen Satz 2 derart ergänzt werden, dass Straßenbeiträge von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, ausgenommen sind.
Damit wäre dem hohen Gut der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung getragen und die Kommunen könnten wieder selbst über die Art der Finanzierung und den Standard des Ausbaus der kommunalen Straßen entscheiden.


Ziffer 2:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig:


2.
Die Fraktionen im Hessischen Landtag werden zudem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Übergangsregelungen für Kommunen zu schaffen, die bereits Straßenbeitragssatzungen beschlossen und angewendet haben.


Ziffer 3:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 33 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Stimmen:


3.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert von Landtag und Landesregierung zur Finanzierung der Investitionen in den Erhalt und Ausbau öffentlicher Infrastruktur in den hessischen Kommunen dringend eine Verbesserung des Kommunalen Finanzausgleichs.
Der Magistrat wird beauftragt, diese Resolution allen Fraktionen des hessischen Landtags zu übermitteln.

Website "B90/Die Grünen - Mörfelden-Walldorf" PDF generiert aus - Resolution Straßenbeiträge, Stand: 20.3.2018