B‘ 90/ DIE GRÜNEN

Fraktion in der

Stadtverordnetenversammlung

Mörfelden-Walldorf

 

 

An das Büro der

Stadtverordnetenversammlung

Herrn Stadtverordnetenvorsteher

Werner Schmidt

 

                                                                               64546 Mörfelden-Walldorf 7. April 2020

 

Antrag: Erstattung von Kita- und Essensgebühren

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für den Zeitraum der Schließung der Kindertagesstätten aufgrund des Betretungsverbots der Hess.

Landesregierung wegen des Corona-Virus werden von der Stadt keine Kita-Gebühren erhoben.

Bereits gezahlte oder eingezogene Gebühren für Kita-Plätze, Essensplätze usw. werden den Eltern

unverzüglich erstattet.

Der Magistrat wird beauftragt, den Gebührenausfall der Stadt gegenüber dem Land Hessen geltend zu

machen.

Begründung:

Aufgrund der Verfügung des Landes Hessen zur Corona Krise wurden die städtischen Kindertagestätten am

23.3.2020 geschlossen. Da für viele Menschen die finanzielle Belastung derzeit sehr groß ist, wäre es

wichtig, von einer Gebührenerhebung in den Zeitraum der Schließung abzusehen.

Die bisherige Praxis der Aussetzung der Abbuchungen reicht nicht aus. Die Aussetzung der Abbuchung

bedeutet lediglich eine Stundung der Gebühren und eine momentane Minderung für die Eltern. Sie beinhaltet

die mögliche Nachforderung der Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt.

Die betroffenen Eltern brauchen hier schnellstmöglich Klarheit, ob sie von dieser Belastung tatsächlich

befreit werden.

 

Dr. Richard Lehner

Fraktionsvorsitzender

 

Website "B90/Die Grünen - Mörfelden-Walldorf" PDF generiert aus - Erstattung von Kita- und Essensgebühren, Stand: 8.4.2020