Bündnis 90/ DIE GRÜNEN                                         

Fraktion in der
Stadtverordnetenversammlung
Mörfelden-Walldorf
 
 
An das Büro der
Stadtverordnetenversammlung
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Werner Schmidt
 
64546 Mörfelden-Walldorf                                                                      7. April 2020
 
 
 
Antrag:  Erstattung von Kita- und Essensgebühren
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 
Für den Zeitraum der Schließung der Kindertagesstätten aufgrund des Betretungsverbots der Hess. Landesregierung wegen des Corona-Virus werden von der Stadt keine Kita-Gebühren erhoben.
Bereits gezahlte oder eingezogene Gebühren für Kita-Plätze, Essensplätze usw. werden den Eltern unverzüglich erstattet.
Der Magistrat wird beauftragt, den Gebührenausfall der Stadt gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen.
 
 
 
Begründung:
 
Aufgrund der Verfügung des Landes Hessen zur Corona Krise wurden die städtischen Kindertagestätten am 23.3.2020 geschlossen. Da für viele Menschen die finanzielle Belastung derzeit sehr groß ist, wäre es wichtig, von einer Gebührenerhebung in den Zeitraum der Schließung abzusehen.
Die bisherige Praxis der Aussetzung der Abbuchungen reicht nicht aus. Die Aussetzung der Abbuchung bedeutet lediglich eine Stundung der Gebühren und eine momentane Minderung für die Eltern. Sie beinhaltet die mögliche Nachforderung der Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt.
Die betroffenen Eltern brauchen hier schnellstmöglich Klarheit, ob sie von dieser Belastung tatsächlich befreit werden.
 
 
 
 
 
 
Dr. Richard Lehner
Fraktionsvorsitzender
Website "B90/Die Grünen - Mörfelden-Walldorf" PDF generiert aus - Erstattung von Kita- und Essensgebühren, Stand: 22.6.2020